Häufige Fragen

FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Pflege-Zeitarbeit bei KRS Service.

Für Bewerber

Pflege-Zeitarbeit bedeutet, dass Sie bei KRS Service GmbH angestellt sind und in verschiedenen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Kliniken eingesetzt werden. Sie profitieren von einem festen Arbeitsvertrag, flexiblen Einsätzen und persönlicher Betreuung.

Wir suchen Pflegefachkräfte, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen, Pflegehelfer/innen sowie Fachkräfte für Intensivpflege und OP-Pflege. Auch Berufseinsteiger mit abgeschlossener Ausbildung sind willkommen.

Der Prozess ist einfach: Senden Sie uns Ihre Kurzbewerbung über unser Formular. Unser Team meldet sich zeitnah bei Ihnen für ein persönliches Gespräch. Anschließend finden wir den passenden Einsatz für Sie.

Ja, bei KRS Service erhalten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit allen Sozialleistungen, Urlaubsanspruch sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Selbstverständlich! Wir berücksichtigen Ihre Wünsche bezüglich Einsatzort, Region und Arbeitszeiten. Ob Sie bundesweit flexibel sind oder eine bestimmte Region bevorzugen – wir finden die passende Lösung.

Sie erhalten Zuschläge für Nachtarbeit, Wochenend- und Feiertagsarbeit. Die genauen Konditionen besprechen wir im persönlichen Gespräch.

Bei bundesweiten Einsätzen unterstützen wir Sie bei der Unterkunftssuche und übernehmen je nach Vereinbarung die Kosten.

Für Einrichtungen

Dank unseres großen Pools an qualifizierten Pflegekräften können wir in vielen Fällen kurzfristig – oft innerhalb von 24 bis 48 Stunden – Personal bereitstellen.

Alle unsere Pflegekräfte sind fachlich geprüft und verfügen über die notwendigen Qualifikationen und Zertifizierungen. Wir stellen sicher, dass die Qualifikationen den Anforderungen Ihrer Einrichtung entsprechen.

Kontaktieren Sie uns über unser Anfrage-Formular, per Telefon oder E-Mail. Teilen Sie uns Ihren Bedarf mit (Qualifikation, Zeitraum, Anzahl) und wir kümmern uns um den Rest.

Ja, die KRS Service GmbH verfügt über eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG, erteilt durch die Bundesagentur für Arbeit.

Noch Fragen?

Unser Team steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.